§ 1 |
Jede Ehe besteht aus zwei
Hälften. Ohne gesonderte Abstimmung gilt: Die Frau ist die Bessere |
§ 2 |
Der Mann sorgt für den
Staat, die Frau zieht ihn an. |
§ 3 |
Die Frau kommt unter die
Haube, der Mann unter den Pantoffel. |
§ 4 |
Haushaltsdebatten finden
grundsätzlich unter Ausschluß der Öffenlichkeit statt. |
§ 5 |
Die Haushaltsmittel werden
ausschließlich von der Frau verteilt. Der Mann hat die Pflicht der
Zustimmung. |
§ 6 |
Eine Opposition findet NICHT
statt. |
§ 7 |
Mann und Frau sind
gleichberechtigt. In Zweifelsfällen ist die Frau gleichberechtigter. |
§ 8 |
Die Schlüsselgewalt liegt
bei der Frau. Es ist ihrem großzügigen Ermessen vorbehalten, dem Mann
hin und wieder den Haustürschüssel zu überlassen. |
§ 9 |
Geheimabkommen mit dritten
Partnern sind für immer ausgeschlossen. |
§ 10 |
Verfassungsverletzungen sind
unverzüglich durch großzügige Geschenke aus der Welt zu schaffen |
§ 11 |
Als verbindliches
Staatssiegel gilt der Kuß. |